Unterrichtsversäumnis

 

Ist Ihr Kind erkrankt, so verständigen Sie bitte die Schule am Morgen des ersten Versäumnistages, damit wir über den Verbleib Ihres Kindes informiert sind.

 

Dies kann telefonisch geschehen.

 

Bei einer Krankheitsdauer von mehr als drei Tagen, bitten wir um eine schriftliche Entschuldigung mit dem Grund für das Schulversäumnis.

 

 

 

Beurlaubungen

 

Eine Beurlaubung vom Unterricht muss jeweils schriftlich unter Angabe der Gründe über die Klassenlehrkraft bei der Schulleitung beantragt werden.