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Grundschule Trier Ruwer
 
     
 
 

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Grundschule Trier Ruwer
Franz-Altenhofen-Str. 1
54292 Trier

Tel. 0651 - 52264

 
 
 
 
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Erste Schritte

Alle Kinder, die vor dem 1. September des nachfolgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden (sogenannte Pflicht-Kinder).
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden (sogenannte Kann-Kinder).

  • Anmeldetermin für die Pflicht-Kinder: immer in der dritten oder vierten Woche nach den Sommerferien.  
  • Anmeldetermin für die Kann-Kinder: in der zweiten Februarhälfte vor Beginn des neuen Schuljahres.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Falls ein Kindergarten besucht wird, ist eine Bescheinigung hierüber ebenfalls vorzulegen.

(Zitiert nach der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen vom 10. Oktober 2008, § 10)

Und so geht es weiter:

  • Gesundheitsamt
    Bei der Anmeldung zum Schulbesuch erhalten Sie einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung ihres Kindes beim Gesundheitsamt.
  • Kindergarten
    Der Kindergarten unseres Schulbezirkes ist die
    -   Kita Sankt Clemens Ruwer
  • Informationsabend für die Eltern
    Im September und Juni finden gemeinsame Informationsabende für alle Eltern unserer zukünftigen Erstklässler statt, zu denen Sie rechtzeitig eingeladen werden. Hier stellt sich unsere Schule vor, gibt Einblick in die Gestaltung der pädagogischen Arbeit im ersten Schuljahr und des Übergangs vom Kindergarten in die Schule.
  • Klasseneinteilung und Einschulungsfeier
    Ihr Kind und Sie erhalten einen Brief, der die Klasseneinteilung bekannt gibt und Sie über die Einschulungsfeier am zweiten Schultag nach den Sommerferien informiert. Dieser Tag beginnt mit einem ökumenischen Gottesdienst um 9.30 Uhr in der Pfarrkirche in Ruwer und der anschließenden Feier um 10:00 Uhr in der Schule zur Aufnahme Ihres Kindes und Ihnen in unsere Schulgemeinschaft.

Alle Kinder, die vor dem 1. September des nachfolgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden (sogenannte Pflicht-Kinder).
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden (sogenannte Kann-Kinder).

  • Anmeldetermin für die Pflicht-Kinder: immer in der dritten oder vierten Woche nach den Sommerferien.  
  • Anmeldetermin für die Kann-Kinder: in der zweiten Februarhälfte vor Beginn des neuen Schuljahres.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Falls ein Kindergarten besucht wird, ist eine Bescheinigung hierüber ebenfalls vorzulegen.

(Zitiert nach der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen vom 10. Oktober 2008, § 10)

Und so geht es weiter:

  • Gesundheitsamt
    Bei der Anmeldung zum Schulbesuch erhalten Sie einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung ihres Kindes beim Gesundheitsamt.
  • Kindergarten
    Der Kindergarten unseres Schulbezirkes ist die
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    Im September und Juni finden gemeinsame Informationsabende für alle Eltern unserer zukünftigen Erstklässler statt, zu denen Sie rechtzeitig eingeladen werden. Hier stellt sich unsere Schule vor, gibt Einblick in die Gestaltung der pädagogischen Arbeit im ersten Schuljahr und des Übergangs vom Kindergarten in die Schule.
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    Ihr Kind und Sie erhalten einen Brief, der die Klasseneinteilung bekannt gibt und Sie über die Einschulungsfeier am zweiten Schultag nach den Sommerferien informiert. Dieser Tag beginnt mit einem ökumenischen Gottesdienst um 9.30 Uhr in der Pfarrkirche in Ruwer und der anschließenden Feier um 10:00 Uhr in der Schule zur Aufnahme Ihres Kindes und Ihnen in unsere Schulgemeinschaft.

Alle Kinder, die vor dem 1. September des nachfolgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden (sogenannte Pflicht-Kinder).
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden (sogenannte Kann-Kinder).

  • Anmeldetermin für die Pflicht-Kinder: immer in der dritten oder vierten Woche nach den Sommerferien.  
  • Anmeldetermin für die Kann-Kinder: in der zweiten Februarhälfte vor Beginn des neuen Schuljahres.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Falls ein Kindergarten besucht wird, ist eine Bescheinigung hierüber ebenfalls vorzulegen.

(Zitiert nach der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen vom 10. Oktober 2008, § 10)

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Alle Kinder, die vor dem 1. September des nachfolgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden (sogenannte Pflicht-Kinder).
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden (sogenannte Kann-Kinder).

  • Anmeldetermin für die Pflicht-Kinder: immer in der dritten oder vierten Woche nach den Sommerferien.  
  • Anmeldetermin für die Kann-Kinder: in der zweiten Februarhälfte vor Beginn des neuen Schuljahres.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Falls ein Kindergarten besucht wird, ist eine Bescheinigung hierüber ebenfalls vorzulegen.

(Zitiert nach der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen vom 10. Oktober 2008, § 10)

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